Skip to main content
Digital Workplace

DSGVO – Es wird höchs­te Zeit, zu han­deln

14. Mai 2018

Von Dr. Mar­tin Böhn

In weni­gen Wochen tritt die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) in Kraft. Sie regelt, wie mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten umzu­ge­hen ist, wie die­se erfasst, gespei­chert, genutzt und aus­ge­tauscht wer­den kön­nen und wann sie zu löschen sind. Ins­be­son­de­re wegen der hohen Straf­an­dro­hun­gen hat das The­ma viel Auf­merk­sam­keit auf sich gezo­gen – doch noch immer haben vie­le Unter­neh­men nicht gehan­delt.

Die Rege­lung ist recht umfas­send. Das schreckt vie­le Orga­ni­sa­tio­nen davon ab, sich in der erfor­der­li­chen Tie­fe damit zu beschäf­ti­gen. Unter ande­rem gibt es Rege­lun­gen zu den Anfor­de­run­gen an eine Ein­wil­li­gung zur Daten­nut­zung, zur Posi­ti­on des Daten­schutz­be­auf­trag­ten, zur Ein­gren­zung der Ver­ar­bei­tungs­mög­lich­kei­ten und zur Gel­tung. 

Was ist der Inhalt? Was ist neu?

Wer heu­te schon eine kla­re Daten­schutz­stra­te­gie nach dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BSDG) umge­setzt hat, ist klar im Vor­teil. Grund­sät­ze wie die Defi­ni­ti­on per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten und die Vor­aus­set­zun­gen für die Ver­ar­bei­tung (Zweck­ge­bun­den­heit, Ein­wil­li­gung) blei­ben erhal­ten. Ande­re Prin­zi­pi­en wer­den abge­än­dert. So wird bei­spiels­wei­se die Daten­spar­sam­keit durch den Grund­satz der (zweck­be­zo­ge­nen) Daten­mi­ni­mie­rung abge­löst. Dies umfasst die Samm­lung, Ana­ly­se und Anwen­dung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten.

Aller­dings wird mit der DSGVO auf ver­schie­de­ne Ände­run­gen der moder­nen Wirt­schafts­welt reagiert. Über­grei­fen­de Stan­dards sol­len den (gewoll­ten) Daten­aus­tausch unter­stüt­zen, gleich­zei­tig wer­den die schüt­zen­den Rah­men­be­din­gun­gen nun brei­ter auf­ge­stellt. Durch den Gel­tungs­be­reich in der EU und das Markt­ort­prin­zip (ent­schei­dend ist, wo die Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen ange­bo­ten wer­den) wird es für den Ver­brau­cher ein­fa­cher, sei­ne Rech­te abzu­schät­zen. Auch die Ver­ar­bei­tung durch Fir­men, Daten­ver­ar­bei­tungs­diens­te und staat­li­che Insti­tu­tio­nen wird (wei­test­ge­hend) gleich­ge­stellt. Natür­lich gibt es, wie bei jeder Initia­ti­ve, eine Rei­he von Aus­nah­men.

Die tech­ni­schen Mög­lich­kei­ten und die Anwen­dungs­fäl­le für Big Data haben sich eben­falls in der Ver­ord­nung nie­der­ge­schla­gen. Die Ver­wen­dung der Daten zum Pro­fil­ing wird ein­ge­schränkt. Dies umfasst ins­be­son­de­re die Ablei­tung einer Kate­go­ri­sie­rung, die geziel­te Anrei­che­rung und die Ein­ord­nung in bestimm­te Maß­nah­men – oder eben den Aus­schluss von bestimm­ten Ange­bo­ten. Die Per­so­nen kön­nen nun expli­zit dem Pro­fil­ing wider­spre­chen. Die Anfor­de­run­gen an die Trans­pa­renz wur­den deut­lich erhöht. Außer­dem wird das Recht auf Ver­ges­sen­wer­den in Arti­kel 17 aus­drück­lich genannt.

Auch der Kom­ple­xi­tät des The­mas wird Rech­nung getra­gen. So sind Rege­lun­gen über die Bestel­lung von Daten­schutz­be­auf­trag­ten ent­hal­ten, wel­che sowohl die Erfor­der­nis­se zur Bestel­lung von Daten­schutz­be­auf­trag­ten als auch Min­dest­stan­dards anspre­chen. Orga­ni­sa­to­ri­sche Aspek­te wer­den zudem durch Aspek­te wie Leit­li­ni­en, Schu­lun­gen und doku­men­tier­te Pro­zes­se the­ma­ti­siert. 

Wie ist der aktu­el­le Sta­tus? Wie ist der aktu­el­le Stand?

Vie­le Unter­neh­men hand­ha­ben die Nut­zung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten aller­dings noch ver­gleichs­wei­se vage. Kon­takt­da­ten von Inter­es­sen­ten wer­den gespei­chert, in Kam­pa­gnen genutzt, mit Dritt­da­ten ange­rei­chert und mit Part­nern geteilt. Das alles erfolgt in der Hoff­nung, dass mit den eige­nen Ange­bo­ten ein Mehr­wert für den Kun­den ent­steht, er die Wer­bung eher als Infor­ma­ti­on wahr­nimmt und die zuge­schnit­te­nen Leis­tun­gen als einen Vor­teil emp­fin­det. 

Trotz der lan­gen Dis­kus­si­on in den Gre­mi­en und der eben­falls umfang­rei­chen öffent­li­chen Debat­te sind ver­schie­de­ne Punk­te noch nicht klar­ge­stellt. So wird im Gegen­satz zum bis­he­ri­gen BDSG bei­spiels­wei­se kei­ne schrift­li­che Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung mehr gefor­dert, wenn eine still­schwei­gen­de Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen aus­rei­chend ist. Aller­dings muss dies nach­ge­wie­sen wer­den kön­nen, wes­halb die Schrift­form nach aktu­el­lem Kennt­nis­stand die siche­re Alter­na­ti­ve ist. Wie also genau gehan­delt wer­den kann und gehan­delt wer­den muss, wer­den auch hier zukünf­ti­ge Urtei­le zei­gen.

Was kann pas­sie­ren?

Das scheint aktu­ell so ziem­lich der ein­zi­ge Aspekt zu sein, über den wirk­lich viel gespro­chen wird. Das maxi­ma­le Buß­geld wur­de deut­lich erhöht von bis­her 300.000 € (BDSG) auf bis zu 20 Mil­li­on € oder vier Pro­zent des welt­wei­ten Jah­res­um­sat­zes (nicht: Gewinn!) (DSGVO). 

Wann genau aber die­ser Rah­men aus­ge­schöpft wird, also die Anwen­dung die­ser Rege­lun­gen, ist aber noch nicht genau spe­zi­fi­ziert. Dies kann aber kein Grund sein, sich nicht mit dem The­ma zu beschäf­ti­gen. Denn „einen trifft es immer als ers­ten“ und auch schon deut­lich klei­ne­re Beträ­ge als die oben genann­ten Sum­men sind bei vie­len Unter­neh­men geeig­net, das Jah­res­er­geb­nis deut­lich zu beein­flus­sen.

Was ist zu tun?

Die eige­nen Daten­be­stän­de und deren Nut­zung sind kri­tisch zu prü­fen. Neben der rei­nen Ent­spre­chung der DSGVO soll­te hier­bei auch Fol­gen­des beach­tet wer­den:

  • In wel­chem Kon­text wur­den selbst Daten erho­ben? 
  • Wo wur­den Daten von Drit­ten ein­ge­kauft? Wo wur­den oder wer­den die­se ver­wen­det?
  • Wie ist es um die Qua­li­tät der Daten bestellt? Wel­che Attri­bu­te haben die Daten­sät­ze, wie aktu­ell sind die­se?
  • Wel­che Ana­ly­sen wer­den mit die­sen Daten durch­ge­führt?
  • Wel­che Aktio­nen wer­den durch die­se aus­ge­löst oder gesteu­ert?

Zudem muss auch das eige­ne Han­deln hin­ter­fragt wer­den:

  • Wel­che Daten und wel­che Ana­ly­sen wer­den wirk­lich benö­tigt?
  • Wel­che Kam­pa­gnen bie­ten wel­chen ech­ten Mehr­wert für einen Kun­den? 
  • Wer kon­zi­piert heu­te die Ver­ar­bei­tung der Daten? Wer ist ope­ra­tiv mit der Samm­lung und ins­be­son­de­re der Ana­ly­se beschäf­tigt? Und wer kon­trol­liert die­se Pro­zes­se? 

Die Betrach­tung soll­te auch auf meh­re­ren Ebe­nen erfol­gen: Stra­te­gie, Nut­zung und Tech­no­lo­gie. Die DSGVO nennt Data Pro­tec­tion By Design (genutz­te Tech­no­lo­gie) und Data Pro­tec­tion By Default (Struk­tur und Para­me­ter der Daten­ver­ar­bei­tung), also wie Werk­zeu­ge bereits so aus­ge­wählt und kon­zi­piert wer­den kön­nen, dass das Risi­ko im spä­te­ren Ein­satz mini­miert wird.

Wel­che Poten­zia­le gibt es?

Jedes Pro­jekt und jeder äuße­re Druck, wel­cher die Unter­neh­men dazu ver­an­lasst, sich mit den eige­nen Daten­be­stän­den zu befas­sen, kann enor­me Poten­zia­le frei­set­zen. Der Aspekt der Zweck­ge­bun­den­heit zwingt dazu, sich über die eige­nen Maß­nah­men und die Ver­knüp­fung von Kom­mu­ni­ka­ti­on, Produkten/Leistungen und Kun­den­nut­zen zuein­an­der Gedan­ken zu machen. Samm­lung, Ana­ly­se und Ver­ar­bei­tung müs­sen einem klar defi­nier­ba­ren Zweck die­nen. Cus­to­mer Jour­ney und Cus­to­mer Expe­ri­ence fokus­sie­ren den Mehr­wert für den Kun­den, sodass die ver­schie­de­nen Aspek­te inein­an­der­grei­fen. Der Kun­de soll also über­zeugt und nicht durch eine Mas­se von Wer­bung „weich­ge­kocht“ wer­den.

Zudem ist der Aspekt der Daten­qua­li­tät zu beach­ten. Wel­che Daten sind für die eige­nen Zwe­cke wirk­lich rele­vant und wie gut sind die (teil­wei­se recht wahl­los) gesam­mel­ten eige­nen Daten­be­stän­de wirk­lich? Eine durch die DSGVO gestar­te­te Kam­pa­gne kann hier auch zum Auf­fin­den und Ent­fer­nen der „Datei­lei­chen“ füh­ren. 

Es muss gehan­delt wer­den!

Egal ob Sie aus Sicht der BI-Abtei­lung, des CRM-Teams oder des Manage­ments auf das The­ma schau­en – die weit­rei­chen­den Kon­se­quen­zen zwin­gen zum Han­deln. Aber auch hier gilt: Wenn man sich schon mit den Daten und deren Nut­zung beschäf­ti­gen muss, dann soll­te man auch auf die Nut­zung der Poten­zia­le für die eige­ne Orga­ni­sa­ti­on ach­ten. Die Devi­se lau­tet: Han­deln – aber rich­tig!

BARC hilft Ihnen ger­ne wei­ter

Hat Sie die­ser Bei­trag neu­gie­rig gemacht? Dann emp­feh­len wir Ihnen unse­re Rese­arch Note zu die­sem The­ma. Zudem ste­hen wir Ihnen ger­ne für kon­kre­te Fra­gen und Work­shops zur Ver­fü­gung. Hier geht es zu unse­ren Bera­tungs­leis­tun­gen.