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Die E-Rech­nung in der EU kommt: EU-Rat einig über ViDA-Paket

26.11.2024

Ana­lys­ten­blog von Micha­el Schi­klang (Seni­or Ana­lyst, BARC)

Am 05.11.2024 hat sich der EU-Rat über Inhal­te und den zeit­li­chen Ablauf der ViDA-Pakets geei­nigt. Die­se Eini­gung ist die Basis für die For­mu­lie­rung und Ver­ab­schie­dung eines Geset­zes.
So soll die E-Rech­nung im B2B-Bereich für die EU-Mit­­glie­d­­staa­­ten ab dem 01.07.2030 zur Pflicht wer­den. Für inlän­di­sche nicht grenz­über­schrei­ten­de Leis­tun­gen soll es Aus­nah­men geben. Zudem dür­fen die Mit­glied­staa­ten schon vor­her eine Pflicht zur E-Rech­nung ein­füh­ren. Hier­für ist ab sofort kei­ne Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung mehr nötig.

ViDA ist Abkür­zung für „VAT in the Digi­tal Age“. Zie­le der Initia­ti­ve sind unter ande­rem

  • die Moder­ni­sie­rung des Mehr­wert­steu­er­sys­tems,
  • die Ver­hin­de­rung von Mehr­wert­steu­er­be­trugs in der EU,
  • das Sen­ken der Kos­ten für die Ein­hal­tung der Steu­er­vor­schrif­ten und 
  • die Beschleu­ni­gung der digi­ta­len Trans­for­ma­ti­on.

Neben der E-Rech­nungs­pflicht nach EN 16931 beinhal­tet ViDA noch wei­te­re Maß­nah­men wie unter ande­rem eine ein­heit­li­che EU-Mehr­wert­steu­er-Regis­trie­rung und ange­pass­te Fris­ten für die Rech­nungs­stel­lung.

Was abzu­se­hen war, hat nun ein kon­kre­tes Datum. Die Pflicht zur E-Rech­nung kommt auch in Euro­pa, die meis­ten Mit­glied­staa­ten berei­ten die natio­na­le Pflicht zur E-Rech­nung vor oder haben die­se schon umge­setzt. Der Schritt weg von unstruk­tu­rier­ten For­ma­ten hin zu einer struk­tu­rier­ten E-Rech­nung bie­tet den Unter­neh­men vie­le Vor­tei­le und steht ganz im Zei­chen der digi­ta­len Trans­for­ma­ti­on.