26.11.2024
Analystenblog von Michael Schiklang (Senior Analyst, BARC)
Am 05.11.2024 hat sich der EU-Rat über Inhalte und den zeitlichen Ablauf der ViDA-Pakets geeinigt. Diese Einigung ist die Basis für die Formulierung und Verabschiedung eines Gesetzes.
So soll die E-Rechnung im B2B-Bereich für die EU-Mitgliedstaaten ab dem 01.07.2030 zur Pflicht werden. Für inländische nicht grenzüberschreitende Leistungen soll es Ausnahmen geben. Zudem dürfen die Mitgliedstaaten schon vorher eine Pflicht zur E-Rechnung einführen. Hierfür ist ab sofort keine Ausnahmegenehmigung mehr nötig.
ViDA ist Abkürzung für „VAT in the Digital Age“. Ziele der Initiative sind unter anderem
- die Modernisierung des Mehrwertsteuersystems,
- die Verhinderung von Mehrwertsteuerbetrugs in der EU,
- das Senken der Kosten für die Einhaltung der Steuervorschriften und
- die Beschleunigung der digitalen Transformation.
Neben der E-Rechnungspflicht nach EN 16931 beinhaltet ViDA noch weitere Maßnahmen wie unter anderem eine einheitliche EU-Mehrwertsteuer-Registrierung und angepasste Fristen für die Rechnungsstellung.
Was abzusehen war, hat nun ein konkretes Datum. Die Pflicht zur E-Rechnung kommt auch in Europa, die meisten Mitgliedstaaten bereiten die nationale Pflicht zur E-Rechnung vor oder haben diese schon umgesetzt. Der Schritt weg von unstrukturierten Formaten hin zu einer strukturierten E-Rechnung bietet den Unternehmen viele Vorteile und steht ganz im Zeichen der digitalen Transformation.