25.11.2024
Analystenblog von Michael Schiklang (Senior Analyst, BARC)
Am 22.11.2024 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt, welches eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen umfasst. Das Jahressteuergesetz wird regelmäßig verabschiedet und reagiert auf aktuelle Bedarfe, setzt Vorgaben der EU um und behandelt fachliche Fragen.
Unter anderem wurde beschlossen, dass Kleinunternehmen von der Pflicht zur Stellung von E-Rechnungen im Geschäftsumfeld (vgl. Pflicht zur E-Rechnung im B2B-Bereich im Wachstumschancengesetz) befreit sind. Das bedeutet, dass Kleinunternehmen auch zukünftig Rechnungen in „Sonstigen Formaten“ (z.B. Papier, PDF nach Vereinbarung) stellen dürfen. Die Pflicht eingehende E-Rechnungen akzeptieren zu müssen bleibt davon aber unberührt. Das bedeutet, dass Kleinunternehmen wie alle anderen Unternehmen im B2B-Bereich ab dem 01.01.2025 eingehende E-Rechnungen akzeptieren müssen.
Auch die Beitragsgrenzen für Kleinunternehmen wurden angepasst. So definieren die neuen Gesetze die Umsatzgrenzen für Kleinunternehmen wie folgt: Keine Überschreitung des Umsatzes von 25.000 EUR im vorangegangenen Kalenderjahr, keine Überschreitung des Umsatzes von 100.000 EUR im laufenden Kalenderjahr.