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E-Rechnung und E-Rechnungspflicht

Damoklesschwert E-Rechnung/spflicht

In aller Munde und doch noch schleierhaft – wir klären auf!
Wen betrifft es? Was genau wurde beschlossen? Was muss man umsetzen und beachten?

Das und noch vieles mehr in unserer neusten Podcastfolge mit Michael Schiklang:

Der Podcast zur E-Rechnungspflicht erläutert das Konzept und die gesetzlichen Anforderungen zur Einführung von E-Rechnungen in Deutschland und Europa.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung überträgt Rechnungsdaten digital in einem strukturierten Format, das von IT-Systemen verarbeitet werden kann, im Gegensatz zu unstrukturierten PDF- oder Papierrechnungen. Dies ermöglicht eine durchgehende digitale Bearbeitung von der Rechnungserstellung bis zur Zahlung.

Gesetzliche Grundlage und Fristen

Ab dem 01.01.2025 müssen in Deutschland alle B2B-Rechnungen grundsätzlich als E-Rechnungen gestellt und empfangen werden. Für Rechnungen in Papier- oder PDF-Form gelten Übergangsfristen:

  • Bis Ende 2026: Papier- und PDF-Formate erlaubt (mit Zustimmung des Empfängers).
  • Bis Ende 2027: Unternehmen mit einem Umsatz bis 800.000 EUR können weiterhin Papierrechnungen ausstellen.
  • EDI-Formate bleiben auch nach 2027 erlaubt, solange sie den Grundanforderungen entsprechen.

Ausnahmen

Bestimmte Rechnungen sind von der Pflicht ausgenommen, darunter:

  • Rechnungen unter 250 EUR Brutto,
  • Fahrscheine,
  • Rechnungen über steuerfreie Leistungen (gemäß § 4 Nr. 8-29 UStG).

Übermittlungswege und Formate

Es gibt keine vorgeschriebenen Übertragungswege. E-Mails bleiben erlaubt, ebenso wie Netzwerke wie Peppol, die eine sichere Übermittlung unterstützen. Wichtig ist, dass die Echtheit und Unversehrtheit der Rechnungen gewährleistet sind. Relevante Formate in Deutschland sind das XML-basierte XRechnung und das hybride ZUGFeRD (PDF mit XML).

Europäische Anforderungen

Einige europäische Länder (z. B. Italien 2019, Rumänien 2024) haben die E-Rechnungspflicht bereits eingeführt. Andere Länder, wie Spanien (ab 2025) und Frankreich (ab 2026), planen dies ebenfalls. Im Rahmen der EU-Modernisierung der Mehrwertsteuersysteme („VAT in the Digital Age“) müssen alle B2B-Transaktionen ab 2028-2030 innerhalb von zwei Arbeitstagen elektronisch gemeldet werden.

Ausblick

Die nächste Podcast-Folge wird beleuchten, wie E-Rechnungen Prüfprozesse verändern, welche Systeme zur Umsetzung der E-Rechnungspflicht unterstützen und ob E-Rechnungen Vorteile für beide Seiten bieten.