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Als Akte wird eine Samm­lung von (inhalt­lich zusam­men­ge­hö­ri­gen) Doku­men­ten bezeich­net. Sie dient der Ver­wal­tung von Infor­ma­tio­nen zu bestimm­ten Per­so­nen, Objek­ten oder Vor­fäl­len. Eine elek­tro­ni­sche Akte selbst kann Eigen­schaf­ten haben (bspw. beschrei­ben­de Merk­ma­le wie eine Pro­jekt­num­mer oder einen Kun­den­na­men), ver­wal­ten und an die dar­in ent­hal­te­nen Doku­men­te über­tra­gen.