Die automatische Posteingangsbearbeitung umfasst die systemgestützte Erfassung von Dokumenten, die anschließende Klassifikation und gegebenenfalls die automatische Extraktion von Informationen. Anhand der Klassifikation können die erfassten Dokumente den zuständigen Sachbearbeitern automatisch zugestellt werden und eine gezielte Ablage erfolgen.
Unter Aufbewahrungsfrist versteht man die gesetzlich, vertraglich oder organisatorisch vorgeschriebene Dauer, die ein Dokument unveränderbar vorgehalten werden muss. Im ECMS / DMS können diese Fristen verwaltet werden. Operative Aufbewahrungsfristen der Schriftgutverwaltung sind von Anforderungen der Archivierung zu unterscheiden.
Die Archivierung im bezeichnet die Langzeitablage von archivierungspflichtigen und archivierungswürdigen Archivgütern in einem Archiv. Hierbei unterscheiden sich die zur Verwaltung herangezogenen Kriterien meist von denen der operativen Nutzung. In der Privatwirtschaft wird der Begriff oft ungenau gebraucht und bezeichnet die unveränderliche Ablage, meist nach kaufmännischen Gesichtspunkten.